Stiftung

Stiftungs-
Urkunde
 
 
     
  Die Stiftung unterliegt dem Hessischen Stiftungsgesetz und der öffentlich-rechtlichen Stiftungsaufsicht.

Die öffentlich-rechtliche Genehmigung wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt unter Aktenzeichen 
I 13 – 25d 04/11 – (12) – 605 vom 26.09.2007 der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft erteilt.

Ebenso wurde die Stiftung als gemeinnützig  durch Bescheid des Finanzamts Frankfurt am Main  V – Höchst
unter der  Ordnungsummer: 2647 005 245 8 anerkannt.

Allgemeine Informationen zu Stiftungen in Hessen erhalten Sie über das Stiftungsverzeichnis und über die Stadt Frankfurt am Main.

Die Stiftung der Hessichen Rechtsanwaltschaft erteilt weder Auskünfte noch berät sie rechtlich in irgendeiner Form zu Stiftungsfragen, so dass sich interessierte Personen an die zuständigen Stellen, u.a. das Hessische Ministerium des Inneren oder einen Rechtsanwalt dazu wenden sollten.