- die finanzielle Unterstützung von Hinterbliebenen von verstorbenen Kammermitgliedern,
- Zuwendungen zur Pflege, Förderung und Versorgung von bedürftigen Mitgliedern, auch ehemaligen Berufsträgern, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind und kein oder nur ein niedriges Einkommen haben und kein verwertbares Vermögen besitzen. Außerdem können finanzielle Mittel an Einrichtungen gegeben werden, die ihrerseits diesen Personenkreis selbstlos unterstützen.
- die Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung, insbesondere von jungen deutschen oder ausländischen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten oder Juristen, die den Anwaltsberuf anstreben, für Studienaufenthalte außerhalb des Staates, in dem die Ausbildung stattfindet.
- die Förderung wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung und Vermittlung von Themen aus dem anwaltlichen Interessenbereich, insbesondere des Anwaltsbildes der Zukunft, des Gebührenrechts, des Standes- und Berufsrechts sowie der Ausbildung des anwaltlichen Nachwuchses,
- die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die sich für die Interessen der Anwaltschaft national und international einsetzen,
- die Entwicklung, Förderung und wissenschaftliche Begleitung von Modellprojekten in dem anwaltlichen Interessenbereich,
- die Auslobung und Vergabe von Preisen für herausragende wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Förderung und Weiterentwicklung des Berufsbildes der Anwaltschaft,
- die Einrichtung einer Stiftungsprofessur oder einer Gastprofessur an einer hessischen Universität für Anwaltsrecht und Anwaltskunde.
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