Zustiftungen und Spenden    
       
 

Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft freut sich über jede Form der Unterstützung.
Jede Person unabhängig ob Rechtsanwalt oder nicht kann den Stiftungszweck durch Zustiftungen oder Spenden unterstützen.

Für Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Steuerliche Fragen der Zustiftungen und Spenden klären Sie bitte mit Ihrem steuerlichen Berater.

Zahlungen an die Stiftung können auf das Konto der Stiftung jederzeit geleistet werden.
Die Kontodaten erhalten Sie gerne hier
Bitte geben Sie im Verwendungszweck an, ob es sich um eine Zustiftung oder Spende handelt.